REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Die kostenlose Stornierungsfrist beträgt derzeit 14 Tage vor Anreise. Und wenn etwas dazwischenkommt? Es kann immer etwas passieren!? Sie freuen sich auf wunderbar sorgenfreie Ferien und dann kommt plötzlich etwas dazwischen. Neben dem unangenehmen Anlass entstehen auch Stornokosten. Unsere Empfehlung: Das PAZEIDER Rundum-Sorglos-Paket mit Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten. Bitte beauftragen Sie uns oder geben Sie uns kurz per E-Mail oder Telefon Bescheid und wir übernehmen die Prämie von nur €35,00 pro Erwachsenem und €20 pro Kind für Sie.
Wenn Sie innerhalb der letzten 13 Tage vor Reiseantritt stornieren, entstehen ohne Reiserücktrittsversicherung folgende Stornokosten:
Wenn Sie mit Frühstück buchen, werden 80% des Gesamtbetrages berechnet. Bei Buchung mit Halbpension werden 70% des Gesamtbetrages berechnet. Wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird, werden alle nicht in Anspruch genommenen Tage der Reiseanordnung, einschließlich der Verpflegungskosten, berechnet.
Diese Kosten werden vollständig durch das PAZEIDER Rundum-Sorglos-Paket mit einer Prämie von nur €35,00 pro Erwachsenem und €20 pro Kind gedeckt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss dieser Stornoversicherung für Sie. Das bedeutet, dass wir uns um die Formalitäten kümmern und die Prämie für Sie übernehmen. Wir werden Sie dann bei Ihrer Ankunft in bar in Höhe von nur €35,00 pro Erwachsenem und €20 pro Kind abrechnen. Es genügt, uns telefonisch unter 0039 0473 448740 oder per E-Mail unter info@pazeider.com zu benachrichtigen.
Versicherte Gründe für eine Stornierung/Unterbrechung der Reise. Die folgenden Ereignisse sind versicherte Gründe für eine Stornierung oder Unterbrechung der Reise, wenn Sie unerwartet die Reise nicht antreten können oder diese stornieren müssen: unerwartet schwere Krankheit, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Unverträglichkeit von Impfstoffen oder Tod; Lockerung implantierter Gelenke; unerwartet schwere Krankheit, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (einschließlich Selbstmord) eines Familienmitglieds, wenn Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; Schwangerschaft, die nach der Buchung der Reise festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche; erheblicher Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z. B. Überschwemmung, Sturm), Feuer, Rohrbruch oder einer Straftat durch Dritte, wenn Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung des Arbeitgebers; Einberufung zum Grundwehrdienst oder Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage oder, im Falle eingetragener Lebenspartnerschaften, Einreichung des Aufhebungsverfahrens vor der gemeinsamen Reise der Ehegatten/Lebenspartner; Auflösung der Lebenspartnerschaft (mit derselben Meldeadresse für 6 Monate) durch Aufgabe der gemeinsamen Wohnung vor der gemeinsamen Reise der Lebenspartner; Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder einer vergleichbaren Abschlussprüfung von mindestens 3 Jahren schulischer Ausbildung; Einberufung zu einem unerwarteten Gerichtstermin. Zu den Familienmitgliedern gehören Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner oder Partner, die im selben Haushalt leben), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflegekinder), Eltern (Stief-, Schwieger-, Großeltern, Pflegeeltern), Geschwister und Schwager/Schwägerinnen der versicherten Person - im Falle eines eingetragenen Lebenspartners oder Partners, der im selben Haushalt lebt, auch deren Kinder, Eltern und Geschwister.
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